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   VG Cottbus, 17.01.2019 - 5 K 1565/17   

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VG Cottbus, 17.01.2019 - 5 K 1565/17 (https://dejure.org/2019,3288)
VG Cottbus, Entscheidung vom 17.01.2019 - 5 K 1565/17 (https://dejure.org/2019,3288)
VG Cottbus, Entscheidung vom 17. Januar 2019 - 5 K 1565/17 (https://dejure.org/2019,3288)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (19)

  • OVG Berlin-Brandenburg, 16.11.2017 - 11 B 6.15

    Immissionsschutzrechtliche Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb von

    Auszug aus VG Cottbus, 17.01.2019 - 5 K 1565/17
    Auf das Rechtsmittel der Gemeinde hin sind die Voraussetzungen des § 35 BauGB in vollem Umfang nachzuprüfen (BVerwGE 137, 74-85; Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, U. v. 16. November 2017 - OVG 11 B 6.15 - Rn. 40, Juris).

    Dies folgt aus dem Schutz der als subjektive Rechtsposition ausgestalteten gemeindlichen Planungshoheit, unabhängig davon, ob der aus § 35 BauGB hergeleitete Versagungsgrund einen konkreten Bezug zu dieser hat (OVG Berlin-Brandenburg, U. v. 16. November 2017 - OVG 11 B 6.15 - Rn. 40, Juris; OVG Bautzen, B. v. 10. Januar 2013 -4 B 183/12 - Rn. 11, Juris).

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zum Baurecht (BVerwGE 156, 1-9, der sich auch das OVG Berlin-Brandenburg angeschlossen hat, U. v. 16. November 2017 - OVG 11 B 6.15 - Rn. 42, Juris) ist auf den Erlasszeitpunkt des mit der Ersetzung des gemeindlichen Einvernehmens verbundenen Bescheids abzustellen.

    Diese zum Baurecht ergangenen Rechtsprechung ist auf das Immissionsschutzrecht übertragbar, weil das gemeindliche Einvernehmenserfordernis den identischen Zweck verfolgt, die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit des Vorhabens und die gemeindliche Planungshoheit zu gewährleisten (OVG Berlin-Brandenburg, U. v. 16. November 2017, a.a.O., Rn. 41).

    Vor diesem Hintergrund ist davon auszugehen, dass eine ausreichende Erschließung im Sinne von § 35 Absatz 1 S. 1 BauGB nur bei genügender Löschwasserverfügbarkeit gesichert ist (m. w. N. OVG Berlin-Brandenburg, U. v. 16. November 2017 - OVG 11 B 6.15 - Rn. 41, Juris).

    Der Löschwasserbrunnen liegt auch näher als 1000 m von beiden Anlagenstandorten entfernt (vgl. hierzu OVG Berlin- Brandenburg - U. v. 17. November 2017 OVG 11 B 6.15 - Rn. 77, Juris).

    Auch rechtlich war die Löschwasserverfügbarkeit bereits zum hier maßgeblichen Zeitpunkt der Genehmigungserteilung gesichert (vgl. zu diesem Erfordernis OVG Berlin-Brandenburg, U. v. 16. November 2017 - OVG 11 B 6.15 - Rn. 51 ff., Juris).

    Die rechtliche Sicherung der Erschließung durch Eintragung einer beschränkt persönlichen Dienstbarkeit bzw. Baulast kann auch bei Genehmigungserteilung durch eine Nebenbestimmung im Genehmigungsbescheid sichergestellt werden (OVG Berlin-Brandenburg, U. v. 16. November 2017, a.a.O., Rn. 55).

  • BVerwG, 20.05.2010 - 4 C 7.09

    Windenergieanlagen; Flächennutzungsplan; ~ mit den Wirkungen des § 35 Abs. 3 Satz

    Auszug aus VG Cottbus, 17.01.2019 - 5 K 1565/17
    Auf das Rechtsmittel der Gemeinde hin sind die Voraussetzungen des § 35 BauGB in vollem Umfang nachzuprüfen (BVerwGE 137, 74-85; Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, U. v. 16. November 2017 - OVG 11 B 6.15 - Rn. 40, Juris).

    Der Bestimmung des § 36 BauGB kann deshalb auch nicht entnommen werden, dass in den Fällen, in denen das Einvernehmen rechtzeitig verweigert wurde, die Gemeinde mit Gründen, die sie bei ihrer Verweigerung nicht angeführt hat, in einem späteren Rechtsbehelfsverfahren präkludiert ist (BVerwGE 137, 74-85; OVG Weimar, B. v. 29. Januar 2009 - 1 EO 346/08 - Rn. 50, Juris).

    Hierzu genügt es, wenn damit gerechnet werden kann, dass sie bis zur Herstellung des Bauwerks, spätestens bis zu seiner Gebrauchsabnahme, funktionsfähig angelegt ist, und wenn ferner davon auszugehen ist, dass sie auf Dauer zur Verfügung stehen wird (BVerwG, U. v. 20. Mai 2010 - BVerwG 4 C 7.09 - Rn. 40, Juris).

  • BVerwG, 30.08.1985 - 4 C 48.81

    Mindestanforderungen an die Sicherung einer ausreichenden Erschließung; Pflicht

    Auszug aus VG Cottbus, 17.01.2019 - 5 K 1565/17
    Die ausreichende Erschließung richtet sich nach den jeweiligen Vorhaben, den sich daraus ergebenden Anforderungen an die Erschließung und den örtlichen Gegebenheiten (BVerwG, U. v. 13. Februar 1976 - 4 C 53.74 - Buchholz 406.11 § 34 BbauG Nr. 52; U. v. 30. August 1985 - 4 C 48.81 - Buchholz 406.11 § 35 BBauG Nr. 228).

    Mit dem Erfordernis einer ausreichenden Erschließung soll insgesamt berücksichtigt werden, dass ein Mindestmaß an Zugänglichkeit der Grundstücke für Kraftfahrzeuge, und zwar nicht nur des Nutzers des privilegierten Betriebs, sondern auch von öffentlichen Zwecken dienenden Fahrzeugen, wie z.B. der Polizei und Feuerwehr, erfüllt wird, weiter dass der Gemeinde nicht als Folge der Genehmigung von Vorhaben unangemessene Erschließungsmaßnahmen aufgedrängt werden (BVerwG, U. v. 30. August 1985, a.a.O.).

  • BVerwG, 05.01.1996 - 4 B 306.95

    Bauplanungsrecht: Erschließungserfordernis für Windkraftanlage im Außenbereich

    Auszug aus VG Cottbus, 17.01.2019 - 5 K 1565/17
    Im Übrigen kommt es in rechtlicher Hinsicht darauf nicht an, da die Privilegierung von Windenergieanlagen im Sinne des § 35 Abs. 1 Nr. 5 BauGB nicht von einem Anschluss an das Stromnetz abhängig ist (vgl. zur Erschließung BVerwG, B. v. 5. Januar 1996 - 4 B 306.95 - Buchholz 406.11 § 35 BauGB Nr. 319 und ausführlich zu den Voraussetzungen des § 35 Abs. 1 Nr. 5 BauGB Söfker in Ernst/Zinkahn/Bielenberg/Krautzberger, Baugesetzbuch, 130. EL August 2018, Rn. 58 ff.).

    Nicht zum Inhalt der Erschließung gehört der Anschluss einer Windenergieanlage an ein Verbundnetz zum Zweck der Stromeinspeisung (BVerwG, B. v. 5. Januar 1996 - 4 B 306.95 - Buchholz 406.11 § 35 BauGB Nr. 319).

  • BVerwG, 16.09.2004 - 4 C 7.03

    Erfordernis des gemeindlichen Einvernehmens; Einvernehmensfrist;

    Auszug aus VG Cottbus, 17.01.2019 - 5 K 1565/17
    Zwar folgt aus dem Sinn und Zweck des Einvernehmenserfordernisses, dass der Gemeinde eine Entscheidung über ihr Einvernehmen auf der Grundlage in planungsrechtlicher Hinsicht vollständiger Antragsunterlagen ermöglicht werden soll (vgl. m.w.N. BVerwGE 122, 13, 17).

    Kommt die Gemeinde dieser Mitwirkungslast nicht nach, hindert die Unvollständigkeit der Unterlagen nicht einmal den Eintritt der Einvernehmensfiktion nach § 36 Abs. 2 Satz 2 Halbsatz 2 BauGB (vgl. BVerwGE 122, 13-23).

  • BVerwG, 17.12.2002 - 4 C 15.01

    Windkraftanlagen; gesetzliche Privilegierung; Planungsvorbehalt;

    Auszug aus VG Cottbus, 17.01.2019 - 5 K 1565/17
    Zudem spricht vorliegend bereits vieles dafür, dass die Ausschlusswirkung des § 35 Abs. 3 S. 3 BauGB schon nicht eintreten konnte, da die Konzentrationsflächenplanung nicht die Anforderungen der Rechtsprechung an ein schlüssiges gesamträumliches Planungskonzept, das der Privilegierungsentscheidung des Gesetzgebers Rechnung trägt, erfüllt (vgl. BVerwGE 117, 287-304; BVerwGE 118, 33-48; BVerwGE 122, 109-116; BVerwG, U. v. 24. Januar 2008 -4 CN 2.07 - Juris).
  • BVerwG, 13.03.2003 - 4 C 4.02

    Regionalplanung; Windenergienutzung; Vorrang- und Vorbehaltsgebiete; Ausschluss

    Auszug aus VG Cottbus, 17.01.2019 - 5 K 1565/17
    Zudem spricht vorliegend bereits vieles dafür, dass die Ausschlusswirkung des § 35 Abs. 3 S. 3 BauGB schon nicht eintreten konnte, da die Konzentrationsflächenplanung nicht die Anforderungen der Rechtsprechung an ein schlüssiges gesamträumliches Planungskonzept, das der Privilegierungsentscheidung des Gesetzgebers Rechnung trägt, erfüllt (vgl. BVerwGE 117, 287-304; BVerwGE 118, 33-48; BVerwGE 122, 109-116; BVerwG, U. v. 24. Januar 2008 -4 CN 2.07 - Juris).
  • BVerwG, 03.05.1988 - 4 C 54.85

    Gesicherte Erschließung - Begriff - Zuwegung - Rechtliche Sicherung -

    Auszug aus VG Cottbus, 17.01.2019 - 5 K 1565/17
    Für die rechtliche Sicherung genügt eine schuldrechtliche Vereinbarung nicht, vielmehr muss die Nutzungsbefugnis auch gegen Dritte zum Beispiel mittels eines dinglichen Sicherungsrechts, der Eintragung einer beschränkt persönlichen Dienstbarkeit im Grundbuch, abgesichert werden (vgl. BVerwG, U. v. 3. Mai 1988 - 4 C 54.85 - Buchholz 406.11 § 35 BbauG Nr. 246 = Rn. 13, 14, Juris).
  • BVerwG, 24.01.2008 - 4 CN 2.07

    Windenergieanlagen; Flächennutzungsplan; Ausschlusswirkung; Konzentrationsfläche.

    Auszug aus VG Cottbus, 17.01.2019 - 5 K 1565/17
    Zudem spricht vorliegend bereits vieles dafür, dass die Ausschlusswirkung des § 35 Abs. 3 S. 3 BauGB schon nicht eintreten konnte, da die Konzentrationsflächenplanung nicht die Anforderungen der Rechtsprechung an ein schlüssiges gesamträumliches Planungskonzept, das der Privilegierungsentscheidung des Gesetzgebers Rechnung trägt, erfüllt (vgl. BVerwGE 117, 287-304; BVerwGE 118, 33-48; BVerwGE 122, 109-116; BVerwG, U. v. 24. Januar 2008 -4 CN 2.07 - Juris).
  • BVerwG, 11.10.2007 - 4 C 8.06

    Gesetzgebungskompetenz im Baurecht; Werbeanlagen; Außenbereich; Verunstaltung des

    Auszug aus VG Cottbus, 17.01.2019 - 5 K 1565/17
    Ihnen verbleiben zunächst die Aufgaben, die von den Polizeibehörden auf Verwaltungs- oder Ordnungsbehörden verlagert worden sind, jedoch ihren materiell-polizeirechtlichen Charakter im Sinne einer Abwehr von Gefahren für die Allgemeinheit oder den Einzelnen behalten haben (vgl. BVerwGE 129, 318-328).
  • BVerwG, 21.10.2004 - 4 C 2.04

    Revisionsverfahren; Rechtsänderung; Flächennutzungsplan; Teilnichtigkeit;

  • BVerwG, 13.02.1976 - IV C 53.74

    Rechtfertigung der

  • BGH, 08.02.2001 - III ZR 49/00

    Bedingter Abschluß des Hauptvertrages

  • BVerwG, 09.08.2016 - 4 C 5.15

    Bauvorbescheid; Verlängerung; Veränderungssperre; Wirksamkeit einer

  • BVerwG, 11.08.2008 - 4 B 25.08

    Baugenehmigung; Einvernehmen der Gemeinde; Planungshoheit der Gemeinde.

  • BVerwG, 21.10.2004 - 4 C 3.04

    Windfarm, Änderung einer -; immissionsschutzrechtliche Genehmigung;

  • OVG Thüringen, 29.01.2009 - 1 EO 346/08

    Immissionsschutzrecht; Zum Prüfungsumfang bei Einwendungen einer Gemeinde gegen

  • OVG Berlin-Brandenburg, 17.09.2008 - 11 S 9.07

    Errichtung eines Windenergieparks in einem faktischen Vogelschutzgebiet:

  • OVG Sachsen, 10.01.2013 - 4 B 183/12

    Schweinemastanlage, Erschließung, Ersetzung gemeindlichen Einvernehmens,

  • VG Münster, 11.04.2019 - 2 K 6781/17
    Denn die Vorschriften zur Erschließung - zu der auch die Versorgung mit Löschwasser gehört -, vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 6. November 2014 - 8 A 10560/14 -, juris; VG Cottbus, Urteil vom 17. Januar 2019 - 5 K 1565/17 -, juris, dienen nicht ihrem Schutz.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 03.08.2021 - 11 S 20.21

    Sofortige Vollziehbarkeit immissionsschutzrechtlicher Genehmigungen von

    Dabei mag dahinstehen, ob § 14 BbgBauO, auf den der Antragsteller sich zuvörderst beruft, diesem in seiner Funktion als Generalklausel Drittschutz vermitteln kann (ablehnend VG Cottbus, Urteil vom 17. Januar 2019 - 5 K 1565/17 -, Rn. 39 f., m.w.N.vgl. allgemein zu brandschutzrechtlichen Vorschriften der Landesbau-verordnung: OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 6. Dezember 2011 - OVG 10 B 6.11 - juris Rn.36), denn es ist nicht ersichtlich, dass der angegriffene Genehmigungsbescheid zulasten des Antragstellers gegen diese Vorschrift verstößt.
  • VG Münster, 11.04.2019 - 2 K 6784/17
    Denn die Vorschriften zur Erschließung - zu der auch die Versorgung mit Löschwasser gehört, vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 6. November 2014 - 8 A 10560/14 -, juris; VG Cottbus, Urteil vom 17. Januar 2019 - 5 K 1565/17 -, juris, dienen nicht ihrem Schutz.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 09.03.2022 - 11 S 25.21

    Immissionsschutzrechtliche Genehmigung zur Errichtung von drei Windkraftanlagen

    (1) Dabei mag dahinstehen, ob § 14 BbgBauO, auf den der Antragsteller sich zuvörderst beruft, diesem in seiner Funktion als Generalklausel Drittschutz vermitteln kann (ablehnend VG Cottbus, Urteil vom 17. Januar 2019 - 5 K 1565/17 -, juris Rn. 39 f., m.w.N.; vgl. allgemein zu brandschutzrechtlichen Vorschriften der Landesbau-verordnung: OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 6. Dezember 2011 - OVG 10 B 6.11 -, juris Rn.36), denn es ist nicht ersichtlich, dass der angegriffene Genehmigungsbescheid zulasten des Antragstellers gegen diese Vorschrift verstößt (dazu und zum Folgenden ebenso bereits Beschluss des Senats vom 3. August 2021 - 11 S 20/21 -, juris Rn 8 ff.).
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